Lockerungen ab 19. Mai 2021
Ab 19. Mai 2021 dürfen Almen, Restaurants, Unterkünfte und Freizeitbetriebe im Lechtal wieder öffnen. Über die genauen Öffnungszeiten unserer Almen und Hütten im Lechtal informieren wir euch, sobald uns diese bekannt sind. Für den Besuch der Einrichtungen gilt die 3-G-Regel (Geimpft, Genesen oder Getestet).
Sowohl in Österreich als auch in Deutschland werden folgende Nachweise anerkannt:
Negativer Test |
Geimpft |
Genesen |
Antigentest - max 48 Stunden alt |
Grundsätzlich schriftlicher ärztlicher Nachweis* *Wir bitten hier die detaillierten Vorschriften je nach Land / Impfstoff / Verfahren / etc. zu beachten |
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PCR-Test - max 72 Stunden alt |
Details zur Ein-/Ausreise nach/aus Deutschland haben wir hier für euch zusammengefasst:
Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich:
Der Grenzübertritt von Deutschland nach Österreich ist derzeit (Stand 19.05.2021) ohne Quarantänemaßnahmen wieder möglich. Voraussetzung für die Einreise nach Österreich ist der Nachweis einer Impfung, eines negativen Covid-Tests oder einer Genesung (3-G-Regel). Zudem ist eine elektronische Einreiseregistrierung notwendig. Aufgrund der ständig ändernden Lage bitten wir die tagesaktuellen Vorschriften zu beachten.
Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland:
Umgekehrt ist auch der Grenzübertritt von Österreich nach Deutschland quarantänefrei, sofern die 3-G-Regel beachtet wird und entsprechende Einreise- und Meldepflichten eingehalten werden (Stand 19.05.2021). Aufgrund der ständig ändernden Lage bitten wir auch hier die tagesaktuellen Vorschriften zu beachten.
Die meisten Privatzimmervermieter und Hotels im Lechtal sehen großzügige Stornobedingungen sowie ausgereifte Hygienekonzepte vor. Habt ihr Fragen? Dann informiert euch am besten direkt in eurer Unterkunft. Einem entspannten Urlaub im naturbelassenen Tiroler Lechtal steht somit nichts mehr im Wege. Wir freuen uns auf euer Kommen!
Stand 19.05.2021 – Angaben ohne Gewähr!